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Bio-Gütesiegel

Europäisches Biosiegel

Die EU-Bio-Verordnungen (EG) Nr. 834/2007 und Nr. 889/2008 definieren den Mindeststandard für in Europa hergestellte Bio-Lebensmittel und bilden die Grundlage für die Vergabe des Europäischen Biosiegels/EU-Bio-Logos. Das EU-Bio-Logo („Bio-Blatt“) symbolisiert Europa und die Natur. Es sorgt sowohl für eine leichte Erkennbarkeit, als auch für einen EU-weiten Verbraucherschutz durch einheitliche Verwendungsbestimmungen für dieses Logo.

Verarbeitete Lebensmittel, die weniger als 95 Prozent biologische Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs enthalten, dürfen das EU-Bio-Logo nicht tragen. Weitere Biosiegel können strenger sein, die Mindestkriterien müssen aber immer erfüllt bleiben. Alle verpackten Bio-Lebensmittel müssen verpflichtend das Europäische Biosiegel tragen.
Die EU-Bioverordnung schreibt vor, dass 95 Prozent der Rohstoffe aus biologischer Landwirtschaft stammen müssen. Die restlichen 5 Prozent können konventionelle Bestandteile sein, begrenzt auf eine Liste erlaubter Stoffe.

Die erzeugten Produkte müssen frei von gentechnisch veränderten Organismen, sowie ohne den Einsatz von synthetischen Pflanzenschutzmitteln und leicht löslichen Stickstoff-Düngern produziert worden sein. Ebenfalls nicht erlaubt ist bei Verarbeitungsprodukten der Einsatz von Süßstoffen, Stabilisatoren, synthetischen Farb- und Konservierungsstoffen, sowie Geschmacksverstärkern.
 

AMA-Biosiegel

Das AMA-Biosiegel ist das Bio-Gütesiegel der AgrarMarkt Austria (AMA), einer Körperschaft öffentlichen Rechts. Es gelten die gleichen gesetzlichen Anforderungen wie für das EU-Bio-Siegel/Logo und noch weitere, strengere Einschränkungen durch die AMA.

Die Richtlinien schreiben unter anderem vor, dass 100 Prozent der Nahrungsmittel beziehungsweise Zutaten, aus kontrolliert biologischem Anbau stammen müssen. Außerdem gibt es Einschränkungen bei der Verwendung von Zusatzstoffen, welche laut EU-Biorichtlinie erlaubt sind. Für dieses Zertifikat sind zudem hohe Qualitätskriterien, gute Herstellungspraxis und höchste Hygienestandards gefordert.

Beim AMA-Biosiegel gibt es zwei Varianten ein rot-weißes (Herkunftsangabe Austria) und ein schwarz-weißes. Beim rot-weißen AMA-Biosiegel muss beispielsweise der Apfel aus Österreich kommen und bei verarbeiteten Produkten, wie Apfelsaft, müssen alle Zutaten aus österreichischer Landwirtschaft stammen. Eine Ausnahme gibt es bei Zutaten, welche in Österreich nicht produziert werden (z.B. Bio-Orangen in Fruchtjoghurt). Es darf sich nicht um den Hauptbestandteil des Produktes handeln und die Herkunft muss extra gekennzeichnet werden. Beim schwarz-weißen Gütesiegel muss der Ort des Anbaus, Sortierens und Verpackens nicht in Österreich liegen. Wichtig ist bei beiden Zertifikaten, dass der Anbau unter kontrolliert biologischen Bedingungen nach der AMA-Biosiegel-Richtlinie erfolgt ist.
 

BIO AUSTRIA Verband

Im Vergleich zur EU-Bio-Verordnung gelten bei der Bewirtschaftung nach den Richtlinien des BIO AUSTRIA-Verbandes strengere Richtlinien, welche nicht nur die biologische Anbauweise sondern auch die Vermarktung, Kommunikation und Weiterbildung miteinbezieht. Auch sind gewisse, über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende, Sozialstandards für Beschäftigte vorgeschrieben.
                
Allgemeine Vorgaben, die sich von der EU-Bio-Verordnung unterscheiden, sind unter anderem die vollständige Umstellung aller Betriebszweige (inkl. Teil- und Zweitbetriebe), ein verpflichtender Umstellungskurs im Ausmaß von 15 Stunden und eine zusätzliche Kontrolle der BIO AUSTRIA Produktionsrichtlinien im Zuge der Bio-Kontrolle.
Für den Obstbau relevante Vorgaben sind zum Beispiel die aus Hygienegründen verbotene Ausbringung von Wirtschaftsdüngern bei Beerenobstkulturen während der Vegetationsperiode, der Einsatz von Torf zur Anreicherung von Böden und das Beheizen von Glashäusern mit fossilen Brennstoffen. Festgeschrieben sind auch Maßnahmen zur Förderung von Nützlingen und dass Obstgärten ganzjährig begrünt sein müssen.

Betreffend Düngung gibt es eine eigene Richtlinie, in der konventionelle organische Handelsdünger nach verschiedenen Kriterien auf ihre Zulässigkeit für BIO AUSTRIA-Betriebe bewertet werden. Im Betriebsmittelkatalog (ein jährlich herausgegebenes Nachschlagewerk für Biobetriebe) ist dann ersichtlich, ob ein Dünger zulässig bzw. eine Genehmigung vor dem Zukauf notwendig ist. Außerdem ist die jahreswirksame Stickstoffmenge stärker eingeschränkt als in der EU-Bio-Richtlinie. Im Pflanzenschutzbereich gibt es z.B. Einschränkungen beim Einsatz von Kupfer oder Spinosad. Aktuell wurde auch gerade eine Biodiversitätsrichtlinie entworfen, die in den kommenden Jahren auf ihre Praxistauglichkeit geprüft wird.
 

Demeter-Verband

Der Anbau nach Demeter-Kriterien wird auch als biologisch-dynamische Wirtschaftsweise bezeichnet. Demeter ist heute der einzige weltumspannende Bioverband, der über den Dachverband Biodynamic Federation - Demeter International (BFDI) alle biodynamischen und Demeter Organisationen weltweit vereint. Die Richtlinien des biodynamischen Landbaus gelten als die umfassendsten und strengsten weltweit und sie beruhen auf dem anthroposophischen Weltbild Rudolf Steiners. Weltweit werden rund 120.000 ha nach Demeter Richtlinien bewirtschaftet. In Österreich sind viele biologisch-dynamisch wirtschaftenden Betriebe im Verein „Demeter Österreich“ zusammengeschlossen.
                
Der Hauptunterschied zur biologischen Wirtschaftsweise ist die Herstellung und Ausbringung von biodynamischen Präparaten. Dazu gehören Hornmist, Hornkiesel und die Kompostpräparate auf Basis von Brennnessel, Kamille, Schafgarbe, Löwenzahn, Eichenrinde und Baldrian. Im Mittelpunkt steht der Hoforganismus mit den Pflanzen, Tieren und Menschen am Betrieb, auf die sowohl die Erdkräfte als auch die kosmischen Kräfte einwirken.

Der Einsatz von Bio-Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln ist in eigenen Richtlinien geregelt. Auch bei der Vermarktung und Kennzeichnung von Produkten gibt es eigene Vorgaben. Wie alle anderen Bio-Betriebe werden auch Demeter-Betreibe einmal jährlich durch staatlich anerkannte Kontrollstellen überprüft.
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